Wichtige Elterninformationen
Öffnungszeiten des Schulhauses
Die Verwaltung ist in der Regel |
Weitere Informationen zu unserem Sicherheitskonzept und den allgmeinen Unterrichtszeiten finden Sie in unserer Schulverfassung. |
Verhalten im Krankheitsfall
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind im Krankheitsfall oder auch bei Verspätung zuverlässig in der Zeit zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr über den Schulmanager (oder ggf. auch telefonisch im Sekretariat der Grundschule oder per E-Mail). Sofern der Zeitraum der Erkrankung nicht vorhersehbar ist, muss Ihr Kind täglich erneut entschuldigt werden.
Meldepflichtige Erkrankungen müssen der Schule unaufgefordert mitgeteilt werden.
Beurlaubung
Sollte Ihr Kind, z. B. wegen eines vorhersehbaren Arzttermins, stundenweise oder sogar während eines ganzen Unterrichtstages dem Unterricht fernbleiben müssen, muss es hierzu beurlaubt werden. Den Antrag zur Beurlaubung finden Sie im Downloadbereich oder erhalten ihn im Sekretariat.
Eine Beurlaubung muss mindestens drei Werktage vorher bei der Schulleitung beantragt werden. Bitte legen Sie planbare Arzttermine möglichst außerhalb der Unterrichtszeit.
Sowohl bei einer stundenweisen Beurlaubung als auch bei einer während des Unterrichts plötzlich auftretenden Erkrankung (z. B. Erbrechen) darf Ihr Kind nicht von uns nach Hause geschickt werden, sondern muss in jedem Fall von Ihnen persönlich abgeholt werden.
Bitte beachten Sie außerdem: Ein verlängerter Urlaubsaufenthalt ist kein Grund für eine Beurlaubung und wird daher keinesfalls genehmigt! Aus diesem Grund bekommt Ihr Kind bereits am Schuljahresanfang die Ferientermine schriftlich ausgehändigt.
Weitere Informationen zu folgenden Punkten können Sie demnächst wieder in unserer Schulverfassung nachlesen:
Verhalten im Unterricht |
Sprechstunden der Lehrkräfte |